Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

  1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Selbst wenn wir die Leistung oder Lieferung in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos ausführen, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
  2. Maßgeblich ist allein der zu Grunde liegende Vertrag. Mündliche Zusagen vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich. Mündliche Nebenabreden werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten. Ergänzungen und Änderungen der getroffenen Vereinbarung einschließlich dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Übermittlung per Telefax. Im Übrigen ist die Telekommunikationsübermittlung, insbesondere per E- Mail, nicht ausreichend.II. Verkaufsbedingungen
  3. Von uns in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd und sind unverbindlich, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart sind. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
    Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch uns.
    Die Lieferung kann von der vorherigen Begleichung fälliger Forderungen aus dem selben rechtlichen Verhältnis, auf dem die Lieferverpflichtung beruht, abhängig gemacht werden.
    Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse, auch die nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten, verursacht sind. Sofern solche Ereignisse die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen um den Zeitraum der Behinderung. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung uns gegenüber vom Vertrag zurücktreten.
    Unsere Schadensersatzhaftung bei Lieferverzug ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht.
  4. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn
    – die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszweck verwendbar ist,
    – die Teillieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und
    – dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.Berechtigte Teillieferungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.
  5. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist unser Firmensitz in Berlin, soweit nichts anderes bestimmt ist.
    Bei Lieferungen geht die Gefahr spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder von unserer Seite noch andere Leistungen (zum Beispiel Versand) übernommen wurden. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem wir versandbereit sind und dies dem Käufer angezeigt haben.
  6. Die Gewährleistungsfrist für neue Ware beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Für gebrauchte Ware wird keine Haftung übernommen, es sei denn dies wurde schriftlich vertraglich vereinbart.
    Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn uns nicht eine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes, oder ansonsten binnen sieben Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder dem Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, zugegangen ist.
    Wir übernehmen keine Haftung für Mängel, die auf unsachgemäßen Gebrauch oder nicht autorisierte Veränderungen oder Umbauten der gelieferten Ware durch den Kunden zurückzuführen sind.
  7. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen unser Eigentum.
    Bis zur vollständigen Bezahlung verwahrt der Kunde die Ware unentgeltlich für uns.
    Der Kunde ist zur Veräußerung im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs berechtigt. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
    Im Falle der Weiterveräußerung tritt der Kunde bereits jetzt alle ihm hieraus entstehenden Forderungen zur Sicherheit an uns ab. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen im eigenen Namen für unsere Rechnung einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung darf nur im Verwertungsfall widerrufen werden.

III. Leistungsbedingungen

  1. Der Umfang unserer Leistung ergibt sich aus der vertraglichen Vereinbarung.

IV. Zahlungsbedingungen

  1. Alle Zahlungen sind aufs Äußerste zu beschleunigen. Alle unsere Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Leistet der Kunde bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit dem jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszins zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weitere Schäden im Falle des Verzugs bleiben hiervon unberührt.
    Befindet sich der Kunde mit Zahlungen in Rückstand, sind wir berechtigt, die weitere Lieferung und/oder Leistung davon abhängig zu machen, dass alle offenen Zahlungen beglichen sind.
  2. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
  3. In unserem Shop stehen Ihnen grundsätzlich die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung:Kreditkarte
    Mit Abgabe der Bestellung übermitteln Sie uns gleichzeitig Ihre Kreditkartendaten.
    Nach Ihrer Legitimation als rechtmäßiger Karteninhaber fordern wir unmittelbar nach der Bestellung Ihr Kreditkartenunternehmen zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf. Die Zahlungstransaktion wird durch das Kreditkartenunternehmen automatisch durchgeführt und Ihre Karte belastet.

    PayPal
    Im Bestellprozess werden Sie auf die Webseite des Online-Anbieters PayPal weitergeleitet. Um den Rechnungsbetrag über PayPal bezahlen zu können, müssen Sie dort registriert sein bzw. sich erst registrieren, mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung an uns bestätigen. Nach Abgabe der Bestellung im Shop fordern wir PayPal zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf.
    Die Zahlungstransaktion wird durch PayPal unmittelbar danach automatisch durchgeführt. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang.

    Rechnung
    Sie zahlen den Rechnungsbetrag nach Erhalt der Ware und der Rechnung per Überweisung auf unser Bankkonto. Wir behalten uns vor, den Kauf auf Rechnung nur nach einer erfolgreichen Bonitätsprüfung anzubieten.

V. Haftung und Schadensersatz

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit wir oder unser Vertreter oder Erfüllungsgehilfe einen Schaden des Kunden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht haben. Außer bei Vorsatz ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt haben. Die Schadensersatzhaftung ist auch in diesem Fall, soweit uns kein Vorsatz zur Last fällt, auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Eine weitergehende Haftung, als in den vorstehenden Absätzen vorgesehen, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus V erschulden bei V ertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gem. § 823 BGB.

Soweit die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Schadensersatzhaftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

VI. Nutzungs- Urheberrechte

Die Urheber- und Nutzungsrechte an unseren Produkten liegen alleine bei uns. Die von uns bezogenen Produkte sind ausschließlich für den eigenen Gebrauch des Kunden bestimmt. Sie dürfen weder vervielfältigt noch veröffentlicht noch sonst an Dritte weitergegeben werden.

 

VII. Gerichtsstand/ anwendbares Recht

Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten ist Berlin. Auf das Vertragsverhältnis kommt ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung.

 

VIII. Datenspeicherung

Personenbezogene Daten des Kunden werden vertraulich behandelt. Die Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Weitere Informationen zum Datenschutz können Sie hier entnehmen: http://www.hr-tomorrow.eu/datenschutz/

IX. Schlussbestimmung

Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen dieses Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.